Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen
vor Gefahren durch den elektrischen Strom (Elektroschutzverordnung 2012-ESV 2012)
§5 Abs.3 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel , die sie ihren Arbeitnehmer/innen als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, auf Baustellen oder auf auswärtigen Arbeitsstellen nur dann an Steckdosen betrieben werden wenn
a) feststeht, dass die Steckdose durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere geschützt ist oder
b) ein ortsveränderlicher Adapter mit eingebauter Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere verwendet wird.